Die Mindestbelegung beträgt 20 Personen.
Das Haus wird als Selbstversorgerhaus geführt. Falls Sie einen Tipp für einen Caterer wünschen, helfen wir Ihnen gerne.
Mitgliedsverbände des BDKJ Dekanat Heidelberg-Weinheim und des BDKJ Dekanat Mannheim erhalten vergünstigte Konditionen. Für nähere Informationen wenden Sie sich bitte an die Ansprechperson.
Stornoregelungen
Der Rücktritt muss in Textform (Brief, Fax, E-Mail,…) erklärt werden. Die Staffelung der Rücktrittskosten durch Stornierung seitens des Vermieters ergibt sich wie folgt ab dem Datum, welches im Vertrag vermerkt wird (ca. 6 Monate):
bis 120 Tage vor der geplanten Anreise: 25% des Mietpreises
119 bis 60 Tage Tage vor der geplanten Anreise: 50% des Mietpreises
59 Tage bis 30 Tage vor der geplanten Anreise: 75% des Mietpreises
Ab 29 Tage vor der geplanten Anreise: 100% des Mietpreises
119 bis 60 Tage Tage vor der geplanten Anreise: 50% des Mietpreises
59 Tage bis 30 Tage vor der geplanten Anreise: 75% des Mietpreises
Ab 29 Tage vor der geplanten Anreise: 100% des Mietpreises
Dem Vermieter steht frei, den ihm entstehenden und vom Mieter zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden ist.
Bei „Höhere Gewalt“ z.B. Corona-Pandemie/Reisewarnung gelten die gesetzlichen Bestimmungen.
Ist es dem Mieter möglich bei Rücktritt eine Ersatzgruppe zu beschaffen, reduzieren sich die Rücktrittskosten um die durch den Ersatzmieter erzielten Mieteinnahmen.
